Gefahrguttransporte

Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße

Hinweise für die Gefahrgutbeauftragten der Unternehmen:

Gefährliche Güter im Sinne des § 7 Abs. 1 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn sind grundsätzlich auf Autobahnen zu befördern. Liegt der Be- und Entladeort jedoch außerhalb des Autobahnnetzes, ist der Fahrweg durch die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu bestimmen. So bestimmt z. B. die für die Beladestelle zuständige Straßenverkehrsbehörde den Fahrweg nur zwischen dem Beladeort und der Autobahn. Den Fahrweg zwischen der Autobahn und der Entladestelle bestimmt ausschließlich die für den Entladeort zuständige Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner

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Aschenbrenner-Eisgruber, Kerstin
08703/9073-3344 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3344
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Gefahrguttransporte
Marchl, Andrea
08703/9073-3343 235
Kontakt
Zimmer: 235
Telefon: 08703/9073-3343
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Gefahrguttransporte
Wagner, Stephan
08703/9073-3345 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3345
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Gefahrguttransporte

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: siehe Ansprechpartner
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.