Selbstschutz
Warndienst
Aufgabe des friedensmäßigen Warndienstes ist es, die von einer Katastrophe oder einer sonstigen großflächigen Gefährdungslage betroffenen Bürger zu warnen und Verhaltens-hinweise zu geben. Im Landkreis Landshut stehen folgende Warnmittel zur Verfügung:
- Ca. 250 Feuerwehrsirenen, über die auch das Signal "Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten" abgestrahlt werden kann
- Lautsprecherfahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes zur Warnung der Bevölkerung in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle
- Rundfunkdurchsagen und Internetveröffentlichungen
Wegen des großen Wirkungsbereiches und der ständigen Verfügbarkeit ist davon auszugehen, dass schwerpunktmäßig die Rundfunkwarnung zum Einsatz gelangen wird. Dabei wird es am Ort des Entstehens einer Gefahr durch das Schadensereignis selbst oder durch Lautsprecherdurchsagen und auch durch die noch vorhandenen Sirenen der Gemeinden zu einer Sofortwarnung der Bevölkerung im unmittelbaren Schadensgebiet kommen. Die darauf notwendig werdenden weiteren Warnungen und Informationen zur Gefahrenentwicklung gehen über den Rundfunk. Es ist vorgesehen, dass bei Gefahren, deren Entwicklung vorhersehbar sind, unverzüglich im Rundfunk die Aufforderung ergeht, das Radio oder den Fernseher weiter eingeschaltet zu lassen und auf Gefahrendurchsagen zu achten sowie evtl. die Nachbarn hierüber zu unterrichten (Nachbarschaftshilfe). Die Gefahrendurchsagen werden im Fernsehen auch als Untertitel eingestellt sowie im Internet bei t-online und bei mvweblife eingegeben. Auch die Entspannung einer Gefahrenlage wird der Bevölkerung wiederum über Rundfunk mitgeteilt.
Schutzbau
Siehe Ausführungen unter zivile Verteidigung.
Selbstschutz
Der Selbstschutz umfasst alle Maßnahmen der Bevölkerung, die geeignet sind, die in ihrem engeren Wohn- und Arbeitsbereich in einem Verteidigungsfall drohenden oder eingetretenen Schäden, insbesondere an Leben und Gesundheit, lebenswichtigen Einrichtungen und Gütern zu verhindern, zu mildern oder zu beseitigen. Der Selbstschutz umfasst somit alle Maßnahmen, die der Einzelne und die Gemeinschaft auf freiwilliger Grundlage aus eigener Kraft gegen diese Gefahren erbringen soll. Um den in die freie Verantwortung des Bürgers gestellten Selbstschutz zu unterstützen, sind behördliche Förderungs- und Ergänzungsmaßnahmen vorgesehen, deren Aufbau, Förderung und Leitung nach § 5 Zivilschutzgesetz (ZSG) den Gemeinden obliegt. Jeder Bürger kann selbst für den Notfall vorsorgen, umfassendes Informationsmaterial hierzu hält das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bereit. Rechtlich/fachliche Grundlage für den Selbstschutz der Bevölkerung, in Betrieben und bei Behörden ist die "Richtlinie für den Selbstschutz der Bevölkerung, Betriebe und Behörden" nach dem Stand vom Oktober 2001.
Landratsamt Landshut
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