Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I 
  • Eigentumsnachweis bei erst erworbenen Fahrzeugen
  • Nach Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung und Aufbietung des Kfz-Briefes ist eine Sperrfrist (mindestens zwei Wochen + ein Arbeitstag) vor der Ausstellung des Ersatzdokumentes abzuwarten.
  • Eidesstattl. Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €

Ansprechpartner

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Kiendl, Annemarie
08703/9073-3412 Zul. Erg., Sch. 8
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Zimmer: Zul. Erg., Sch. 8
Telefon: 08703/9073-3412
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
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Landratsamt Landshut

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Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.