Brandschutt
Unter Brandschutt versteht man die Reste von Brandereignissen, welche sich in privaten Wohnbereichen, sowie bei Bränden in Gewerbe und Industrie, landwirtschaftlichen und öffentlichen Gebäuden ereignen.
Wichtige Informationen zur Entsorgung von Brandschutt s. u.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08703/9073-2532 | 308 | Georg.Hagn@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
SachbearbeiterIn:
Brandschutt
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
+49 8703 9073-2511
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.