Überwachung der Besitzer von Sondermüll
Die Entsorgung von Sondermüll unterliegt einem bestimmten Nachweisverfahren. Der Abfallerzeuger muss lückenlos dokumentieren, wo der Abfall anfällt, wer ihn transportiert und wohin er entsorgt wird.
Landratsamt Landshut
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.