Transportgenehmigung - Einsammeln, Befördern von Abfällen
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Abfallwirtschaft - Abfallbeförderung § 53 KrWG
Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen
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Abfallwirtschaft - Erteilung einer Abfallerzeugernummer
Art und Menge der anfallenden Abfallarten (gefährliche Abfälle)
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Abfallwirtschaft - Abfallbeförderung § 53 KrWG (1)
Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen
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Abfallwirtschaft - Abfallbeförderung § 54 KrWG
Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen
Landratsamt Landshut
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.