Streng geschützte Tiere - Bescheinigungspflicht

Für folgende Fälle ist beim Landratsamt eine Bescheinigung zu beantragen:

  • für die Vermarktung von Tieren, die nach Anhang A der EG-Verordnung 338/97 geschützt sind
  • für die Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung in ein Drittland für Tiere des Anhang B der EG-Verordnung 338/97
  • für die Bescheinigung zum Transport von Tieren des Anhang A der EG-Verordnung 338/97, die der freien Wildbahn entnommen wurden

Ansprechpartner

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Hagl, Beate
0871/408-4125 413
Kontakt
Zimmer: 413
Telefon: 0871/408-4125
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: 0871/408-1860
Fax: 0871/408-16 1860
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.