Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentliche Aufgabe der Unterhaltspflichtigen, auf deren Erfüllung Dritte keinen Anspruch haben. Unterhaltspflichtig für die Gewässer 1. und 2. Ordnung ist der Freistaat Bayern. Die Arbeiten werden durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut ausgeführt. Die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung obliegt den Kommunen. An allen Gewässern können Sonderunterhaltungspflichten begründet sein (z. B. bei Stau- und Triebswerkanlagen oder Brückenbauwerken).

 

Ansprechpartner

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Thaler, Viktoria
0871/408-4111 405
Kontakt
Zimmer: 405
Telefon: 0871/408-4111
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.