Wasserrahmenrichtlinie
Bis zum 31.12.2015 schreibt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie den Ländern vor, sowohl für oberirdische Gewässer als auch für Grundwasserkörper einen guten Zustand zu erreichen.
Rechtsgrundlagen, Kartenmaterial und Detailinformationen können über das Bayerische Landesamt für Umwelt oder für das Einzugsgebiet der Isar beim Wasserwirtschaftsamt Landshut eingeholt werden.
Ansprechpartner
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08703/9073-2312 | 406 | lisa.matzke@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiterin:
Wasserrahmenrichtlinie
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