Brunnen für landwirtschaftliche Bewässerungszwecke
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Wasserrecht - landwirtschaftliche Bewässerung – Vorprüfung
Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung
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Wasserrecht - landwirtschaftliche Bewässerung - Antrag Entnahmeerlaubnis
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung
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Wasserrecht - landwirtschaftliche Bewässerung - Anzeige Brunnenbohrung
Anzeige gem. § 49 WHG, Art. 30 BayWG für Brunnenbohrungen zur Bewässerung
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | |
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08703/9073-2332 | Sonja.Gruber@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Brunnen für landwirtschaftliche Bewässerungszwecke
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-0
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.