Bauvorhaben
Hierunter versteht man alle immissionsschutzrelevanten Bauvorhaben.
Das sind zum einen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), also Anlagen, die die Schwellenwerte des Anhang 1 der
4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) nicht überschreiten.
Es können aber auch Vorhaben mit Wohnnutzung oder ähnlich sensibler Nutzung sein, die es gilt vor schädlichen Umwelteinwirkungen (z. B. Lärm, Luftschadstoffe oder Geruch) zu schützen.
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08703/9073-4333 | 303 | Anton.Sigl@Landkreis-Landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Bauvorhaben
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Dipl.-Ing. (FH)
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08703/9073-4334 | 303 | Ute.Stroeer@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Bauvorhaben
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Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.