Ausfertigung eines Ersatzes für die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
- Personalausweis oder Reisepass
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
- ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten bzw. Eigentumsnachweis bei erst erworbenen Fahrzeugen
- Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Kfz-Briefes (von demjenigen, der den Brief verloren hat). Bitte beachten Sie, daß diese Erklärung vor einem Notar oder dem Leiter der Zulassungsbehörde abzugeben ist.
- Nach Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung und Aufbietung des Kfz-Briefes ist eine Sperrfrist (mindestens zwei Wochen + ein Arbeitstag) vor der Ausstellung des Ersatzdokumentes abzuwarten.
- Aufbietung: 13,60 €
- Ersatzausstellung der ZB II: 14,90 €
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
- Eidesstattl. Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €
Ansprechpartner
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08703/9073-3411 | Zulassung Essenbach | zulassung@landkreis-landshut.de | ||
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