Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland
Voraussetzungen: vorherige Zustimmung des Empfängerstaates, sicherer Transport
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der BRD in die EU (Antrag)
Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 31 Abs. 1 WaffG)
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition in die BRD /aus der BRD in die EU (Anlagen)
Anlage 1, 2 und 24 zum Antrag
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der BRD in die EU (Online-Verfahren)
Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 31 Abs. 1 WaffG)
Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten