Gaststättengesetz
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte
Weitere Zuständigkeiten im Landratsamt Landshut:
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Stille Tage - Regelungen
Stille Tage und deren gaststättenrechtliche Auswirkungen
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Gaststättenrecht - Shisha-Bars - Merkblatt
Hinweise zum Gesundheits- bzw. Brandschutz
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Gaststättenrecht - Freischankflächen - Merkblatt
Gaststättenrechtliche Anforderungen an gastwirtschaftlich genutzte Freischankflächen
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Gaststättenerlaubnis - Antrag
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)
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Gaststättenerlaubnis (Merkblatt)
Merkblatt zum Gaststättengewerbe
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Gaststättenerlaubnisse - vorübergehend (Merkblatt)
Merkblatt zur Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der vorübergehenden Gaststättenerlaubnisse nach § 12 Gaststättengesetz
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Lebensmittel - sicherer Umgang
Leitfaden für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten