Verbringen von Schusswaffen und Munition in die Bundesrepublik Deutschland
Voraussetzungen: Erwerbsberechtigung, sicherer Transport
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition in die BRD /aus der BRD in die EU (Anlagen)
Anlage 1, 2 und 24 zum Antrag
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition in die BRD (Online-Verfahren)
Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition in die Bundesrepublik Deutschland (§ 29 WaffG)
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition in die BRD - Antrag
Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition in die Bundesrepublik Deutschland (§ 29 WaffG)
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