Vereinsrecht, Versammlungsrecht
Vereinsrecht
Für Ausländervereine und organisatorische Einrichtungen ausländischer Vereine besteht eine amtliche Anmelde- und Auskunftspflicht. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde.
Versammlungen
Entgegennahme von Anzeigen über genehmigungspflichtige Versammlungen, Erlass einer Genehmigung bzw. eines Auflagenbescheides.
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Versammlung (Merkblatt)
Merkblatt zum Vereins- und Versammlungsrecht
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Versammlung - ortsfeste - unter freiem Himmel (Anzeige)
Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel
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Versammlung - sich fortbewegende - unter freiem Himmel (Anzeige)
Anzeige einer sich fortbewegenden Versammlung unter freiem Himmel
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Versammlungsanzeige
Anzeige einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel
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Vereinsfeiern - Leitfaden
Informationen der Bayer. Staatskanzlei
Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten