Großkläranlagen

Für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus einer Kläranlage in ein Gewässer bedarf es nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis, da es sich um eine Benutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG handelt. Im Kläranlagenbescheid werden vom Wasserwirtschaftsamt Überwachungswerte festgelegt, die die Kläranlage einhalten muss. Zu den Überwachungswerten zählen CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf), BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf), Ammonium-Stickstoff (NH4N), Stickstoff gesamt (Nges) und Phosphor gesamt (Pges). Werden die Überwachungswerte überschritten, kann dies Auswirkungen auf die Abwasserabgabe haben.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy
Drexlmaier, Johanna
08703/9073-2337
Kontakt
Telefon: 08703/9073-2337
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Großkläranlagen

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-0
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.