Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Satzungen nach Baurecht
Für die Aufstellung und den Erlass liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Gemeinden. Das LRA Landshut wird als Träger öffentlicher Belange lediglich am Verfahren beteiligt.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08703/9073-4012 | 332 | Thomas.Staudenhoechtl@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Satzungen nach Baurecht
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Landratsamt Landshut
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