Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Satzungen nach Baurecht

Für die Aufstellung und den Erlass liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Gemeinden. Das LRA Landshut wird als Träger öffentlicher Belange lediglich am Verfahren beteiligt.

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.