Sachverständige
Im Bereich des Wasserrechtes sind verschiedene Aufgaben dereguliert und privatisiert worden. Für die Aufgabenerfüllung wurden private Sachverständige bzw. Sachverständigenorganisationen eingeführt.
Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) sind z. B. in folgenden Bereichen tätig:
- Grundwasserwärmepumpen
- Kleinkläranlagen
- Bauabnahmen
Sachverständigenorganisationen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden z. B. bei der Überprüfung und Stilllegung der Anlagen tätig.
Bei Fragen bzgl. der Sachverständigen wenden Sie sich bitte an den jeweils für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter.
Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.