Abfallrecht: Vollzugsaufgaben
Aufgaben und Dienstleistungen
- Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen
- Überwachung der Abfallentsorgung außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen
- Anordnung zur Beseitigung wilder Abfallablagerungen und herrenloser Autowracks
- Überwachung der Besitzer von Sondermüll
- Transportgenehmigung - Einsammeln, Befördern von Abfällen
- Überwachung der Altölentsorgung
- Vollzug der Klärschlammverordnung
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dipl.Ing. (FH)
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0871/408-3120 | 312 | Gernot.Geissler@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
Abfallrecht: Vollzugsaufgaben
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
+49 8703 9073-2511
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.