Verkehr mit Taxen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz.

Taxenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Beförderungsaufträge können auch während der Fahrt und am Betriebssitz entgegengenommen werden.

Besonderheiten, denen der Verkehr mit Taxen unterliegt:

  • Erteilung von Taxigenehmigungen nur nach Überprüfung der örtlichen Bedarfsituation und Berücksichtigung des bestehenden Taxigewerbes
  • Bereithaltung nur in der Betriebssitzgemeinde
  • Keine freie Fahrpreisgestaltung im Pflichtfahrgebiet ( Einhaltung der Taxitarifordnung des Landkreises Landshut)
  • Beförderungspflicht

Zuständigkeit

Genehmigungen für den Taxenverkehr erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung im Sinne des Handelsrecht hat.

 

Vom Antragsteller vorzulegen:

 

Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes

  • Eigenkapital: mindestens 2 250 € für das erste Fahrzeug, je weiteres Fahrzeug mindestens 1 250 € ( Nachweis durch Vorlage einer bestätigten Eigenkapitalbescheinigung)
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen:

    - Gemeinde
    - Finanzamt
    - Sozialversicherungsträger
    - Berufsgenossenschaft

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

  • durch Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde anfordern)

Nachweis der fachlichen Eignung

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung bzw. Vorlage anerkannter Diplome, Prüfungszeugnissen oder Befähigungsnachweisen.

Fahrzeugspezifische Anforderungen

  • Fahrpreisanzeiger
  • TÜV Gutachten über die Ausstattung des Fahrzeuges mit den für den Taxenverkehr vorbehaltenen Ausstattungsmerkmalen

Dauer der Genehmigung

Die Genehmigung wird einem Neuunternehmer für die Dauer von 2 Jahren erteilt.

Nach Verlängerung wird die Genehmigung für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.

  • Genehmigung für den Taxenverkehr: 110,00 €
  • je weiteres Fahrzeug: 50,00 €
  • Austausch von Fahrzeugen: 25,00 €

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy Zimmer
Aschenbrenner-Eisgruber, Kerstin
08703/9073-3344 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3344
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Verkehr mit Taxen
Marchl, Andrea
08703/9073-3343 235
Kontakt
Zimmer: 235
Telefon: 08703/9073-3343
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Verkehr mit Taxen
Wagner, Stephan
08703/9073-3345 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3345
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Verkehr mit Taxen

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-0
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.