Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug

Für unsere Dienstleistungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Zur Bearbeitung Ihres Fahrerlaubnisantrages müssen Sie folgende Unterlagen mit dem Antragsformular beim Landratsamt oder über die Heimatgemeinde einreichen:

  • Bestätigung des Antrags durch die Wohnsitzgemeinde
  • 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
  • Behördliches Führungszeugnis, Belegart OB - bei Fahrerlaubnisklasse D - erweitertes behördliches Führungszeugnis der Beleg-Art OE (Beantragung über die Wohnsitzgemeinde)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE zu je 45 Minuten – kein Online-Kurs)

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung (erhältlich bei Augenarzt, Augenoptiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner, TÜV)

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen (vom Augenarzt oder Betriebs-, Arbeitsmediziner)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten (nur bei Klassen D, DE, D1, D1E)

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy Zimmer
Brenninger, Andrea
08703/9073-3313 233
Kontakt
Zimmer: 233
Telefon: 08703/9073-3313
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Stellvertretende Sachgebietsleiterin: Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
Hagn, Alexander
08703/9073-3341 233
Kontakt
Zimmer: 233
Telefon: 08703/9073-3341
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-3311
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten