Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bzw. beabsichtigter Begutachtung zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahreignung@landkreis-landshut.de
Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen
Zur Bearbeitung Ihres Fahrerlaubnisantrages müssen Sie folgende Unterlagen mit dem Antragsformular beim Landratsamt oder über die Heimatgemeinde einreichen:
- Bestätigung des Antrags durch die Wohnsitzgemeinde
- 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
- Behördliches Führungszeugnis, Belegart OB - bei Fahrerlaubnisklasse D - erweitertes behördliches Führungszeugnis der Beleg-Art OE (Beantragung über die Wohnsitzgemeinde)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE zu je 45 Minuten – kein Online-Kurs)
Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung (erhältlich bei Augenarzt, Augenoptiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner, TÜV)
Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen (vom Augenarzt oder Betriebs-, Arbeitsmediziner)
- Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten (nur bei Klassen D, DE, D1, D1E)
Fahreignung
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.