Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Für unsere Dienstleistungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden. Diese Fahrerlaubnis wird als Personenbeförderungsschein oder Fahrgastschein bezeichnet.

Antragsverfahren - erstmalige Erteilung

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
    Ausnahme: 19 Jahre bei Mietwagen im Behindertenfahrdienst für Zivildienstleistende
  • seit mind. 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
    Ausnahme: mind. 1 Jahr bei Mietwagen im Behindertenfahrdienst für Zivildienstleistende
  • Besitz eines deutschen Scheckkartenführerscheins (falls noch nicht im Besitz eines Führerscheins im Kartenformat, muss dieser umgestellt werden!)

Nachweis der Fachkunde:

Derzeit ist noch nicht geregelt, ab wann und mit welchem Inhalt die gesetzliche Voraussetzung „Nachweis der Fachkunde“ erfüllt werden kann. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird daher unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.

Den Verlängerungsantrag bitten wir rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer zu stellen. In der Regel genügt dies, wenn der Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf beim Landratsamt gestellt wird.

  • erstmalige Erteilung: 40,00 Euro
  • Verlängerung: 32,90 Euro

Ansprechpartner

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Brunner, Anita
08703/9073-3347 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 08703/9073-3347
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Fuchs, Nicole
08703/9073-3337 231
Kontakt
Zimmer: 231
Telefon: 08703/9073-3337
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Halwax, Andrea
08703/9073-3332 228
Kontakt
Zimmer: 228
Telefon: 08703/9073-3332
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Hölzl, Stefanie
8703 9073-3335 229
Kontakt
Zimmer: 229
Telefon: 8703 9073-3335
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Stelzl, Sonja
08703/9073-3339 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 08703/9073-3339
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-3315
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.