Bauwasserhaltung

Eine Bauwasserhaltung ist wasserrechtlich immer erlaubnispflichtig. Die Grundwasserentnahme, -absenkung, -umleitung mit anschließender Versickerung bzw. Einleitung stellen einen Benutzungstatbestand nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes dar.

Ein entsprechender Antrag ist online verfügbar. Dem Antrag ist grundsätzlich ein Lageplan beizufügen, in dem die gesamte Maßnahme (Entnahme- und Einleitungsstellen, Leitungsverlauf und ggf. Absetzanlagen) dargestellt wird. 

Das Landratsamt Landshut empfiehlt, den Antrag frühzeitig einzureichen, um bei erforderlicher Beteiligung verschiedener Fachstellen, Nachforderung weiterer Unterlagen Terminschwierigkeiten vermeiden zu können.


 

Ansprechpartner

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Dax, Petra
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Fachkundige Stelle: Bauwasserhaltung
Schratzenstaller, Stefanie
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Landratsamt Landshut

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Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.