Sonntagsfahrverbot

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ohne Gewichtsangabe) in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren.

Feiertage:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai (Tag der Arbeit)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam (nur in Kath. Bundesländern)
  • 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
  • 31. Oktober - Reformationstag (nur in Evang. Bundesländern)
  • 1. November - Allerheiligen (nur in Kath. Bundesländern)
  • 25. und 26. Dezember (1. und 2. Weihnachtsfeiertag)

Befreite Beförderungen:

  • der kombinierte Güterverkehr Schiene Straße und Hafen-Straße
  • die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
  • frisches Fleisch und frischer Fleischerzeugnisse
  • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen
  • leicht verderbliches Obst und Gemüse

Ebenfalls genehmigt:

Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den oben genannten Beförderungen stehen

In besonderen Fällen kann jedoch nach Begründung der Dringlichkeit der Beförderung eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot erteilt werden.

Zuständig für die Ausnehmegenehmigung:

Ausnahmegenehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Antragsunterlagen

  • Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars
  • Ausführliche Begründung der Dringlichkeit
  • Genehmigung bis 1 Monat: 50,00 €
  • Genehmigung bis 3 Monate: 70,00 €
  • Genehmigung bis 6 Monate: 85,00 €
  • Genehmigung bis 1 Jahr: 120,00 €
  • Genehmigung bis 3 Jahre: 150,00 €

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy Zimmer
Aschenbrenner-Eisgruber, Kerstin
08703/9073-3344 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3344
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Sonntagsfahrverbot
Marchl, Andrea
08703/9073-3343 235
Kontakt
Zimmer: 235
Telefon: 08703/9073-3343
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Sonntagsfahrverbot
Wagner, Stephan
08703/9073-3345 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3345
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Sonntagsfahrverbot

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: siehe Ansprechpartner
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.