Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen.
Als Beispiele kommen in Frage:
- Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
- Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art
Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-4311
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.