Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen.
Als Beispiele kommen in Frage:
- Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
- Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
|---|---|---|---|---|---|
|
|
08703/9073-4312 | 305 | Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de | ||
|
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
|
|||||
|
|
08703/9073-4313 | 304 | Anna.Noesch@landkreis-landshut.de | ||
|
Funktionen dieser Person
Stellvertretende Sachgebietsleiterin:
Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
|
|||||
Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-4311
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.