Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II/COC-Papier
- HU-Nachweis (ohne gültige HU sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle bzw. Werkstatt innerhalb des Landkreises Landshut und eines benachbarten Zulassungsbezirk möglich).
Der Eintrag der nächsten HU in der ZB I gilt ebenfalls als Nachweis.
- 12,80 €
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08703/9073-3411 | Zulassung Essenbach | zulassung@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-3411
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten