Bildung und Teilhabe
Hinweis
Leistungsempfänger nach SGB II (Jobcenter Lkr)
Telefonnummer: 0871 404 722 98
E-Mail: jobcenter-lk-landshut.but@jobcenter-ge.de
Leistungsempfänger nach SGB XII und AsylbLg (Asylbewerberleistungsgesetz)
Telefonnummer: 08703 9073-5112
E-Mail: sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de
Leistungsempfänger Kinderzuschlag und Wohngeld
Telefonnummer: 08703 9073-5218
E-Mail: BTL@landkreis-landshut.de
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Bildung und Teilhabe - Antrag
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Antrag
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Bildung und Teilhabe - Merkblatt
Hinweise für den Antrag
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Bildung und Teilhabe - Bestätigung Mittagessen Schule / KITA für Kinderzuschlag und Wohngeld
Bestätigung für gemeinschaftliches Mittagessen des Trägers / der Schule / Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege - Dieser Antrag ist von der Schule/Einrichtung auszufüllen.
- Bildung und Teilhabe – Bestätigung Mittagessen Schule / KITA nach SGB II (Jobcenter Lkr)
- Bildung und Teilhabe – Bestätigung Mittagessen Schule / KITA nach SGB XII und AsylbLg (Asylbewerberleistungsgesetz)
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Bildung und Teilhabe - Anlage 1 zum Lernförderbedarf für Kinderzuschlag und Wohngeld
Bestätigung des Antragstellers zum Lernföderbedarf
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Bildung und Teilhabe - Anlage 1 zum Lernförderbedarf nach SGB II
Anlage 1 für Leistungsempfänger nach SGB II (Jobcenter Lkr)
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Bildung und Teilhabe - Anlage 1 zum Lernförderbedarf nach SGB XII und AsylbLg (Asylbewerberleistungsgesetz)
Anlage 1 Leistungsempfänger nach SGB XII und AsylbLg (Asylbewerberleistungsgesetz)
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Bildung und Teilhabe - Anlage 2 zum Lernförderbedarf für Kinderzuschlag und Wohngeld
Bestätigung der Schule zum Lernförderbedarf
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Bildung und Teilhabe – Anlage 2 zum Lernförderbedarf nach SGB II
Anlage 2 nach SGB II (Jobcenter Lkr)
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Bildung und Teilhabe – Anlage 2 zum Lernförderbedarf nach SGB XII und AsylbLg (Asylbewerberleistungsgesetz)
Anlage 2 nach SGB XII und AsylbLg (Asylbewerberleistungsgesetz)
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Bildung und Teilhabe - Lernförderung Abrechnung für Kinderzuschlag und Wohngeld
Monatsabrechnung für Nachhilfe
- Bildung und Teilhabe - Lernförderung Abrechnung nach SGB II (Jobcenter Lkr)
- Bildung und Teilhabe - Lernförderung Abrechnung nach SGB XII und AsylbLg (Asylbewerberleistungsgesetz)
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Bildung und Teilhabe - Bestätigung Eignung Nachhilfe für Kinderzuschlag und Wohngeld
Bestätigung der Schule über fachliche Eignung Nachhilfe zu erteilen
- Bildung und Teilhabe – Bestätigung Eignung Nachhilfe nach SGB II (Jobcenter Lkr)
- Bildung und Teilhabe – Bestätigung Eignung Nachhilfe nach SGB XII und AsylbLg (Asylbewerberleistungsgesetz)
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | |
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08703/9073-5242 | nicole.doerbecker@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Bildung und Teilhabe
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08703/9073-5243 | inna.herdt@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Bildung und Teilhabe
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Bildung, Teilhabe
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.