Verkehr mit Mietwägen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz.

Mietwagenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausübt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.

Ausnahmen und Befreiungen von der Genehmigungspflicht sind möglich, sind jedoch aufgrund der Vielfalt mit den jeweils zuständigen Sachbearbeitern abzuklären.

Zuständigkeit

Genehmigungen für den Mietwagenverkehr erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung im Sinne des Handelsrecht hat.

 

Vom Antragsteller vorzulegen:

 

Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes

  • Eigenkapital: mindestens 2 250 € für das erste Fahrzeug, je weiteres Fahrzeug mindestens 1 250 € ( Nachweis durch Vorlage einer bestätigten Eigenkapitalbescheinigung)
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen:
    - Gemeinde
    - Finanzamt
    - Sozialversicherungsträger
    - Berufsgenossenschaft

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

  • durch Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde anfordern)

Nachweis der fachlichen Eignung

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung bzw. Vorlage anerkannter Diplome, Prüfungszeugnissen oder Befähigungsnachweisen

Fahrzeugspezifische Anforderungen

  • Wegstreckenzähler
  • Alarmanlage
  • TÜV Gutachten

Dauer der Genehmigung

Die Genehmigung wird einem Unternehmer für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt

  • Mietwagengenehmigung: 60,00 €
  • je weiteres Fahrzeug: 50,00 €
  • Austausch von Fahrzeugen: 25,00 €

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy Zimmer
Aschenbrenner-Eisgruber, Kerstin
08703/9073-3344 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3344
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Verkehr mit Mietwägen
Marchl, Andrea
08703/9073-3343 235
Kontakt
Zimmer: 235
Telefon: 08703/9073-3343
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Verkehr mit Mietwägen
Wagner, Stephan
08703/9073-3345 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 08703/9073-3345
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Verkehr mit Mietwägen

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-0
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.