Straßen- und Wegerecht
Das SG 33 des Landratsamtes Landshut nimmt in diesem Rechtsbereich v. a. die Aufgaben als Aufsichtsbehörde über die Gemeinden wahr.
Dabei sind (saisonabhängig) vorrangig Rechtsfragen im Hinblick auf
- die Straßenreinigung
- den Winterdienst
- bzw. allg. Wegestreitigkeiten zu klären.
Eigenständig werden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt, wobei es sich hier im Regelfall um unerlaubte Sondernutzungen handelt (z. B. Anbieten/Verkauf von Waren, Abstellen nicht mehr zugelassener Kfz ...).
Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten