Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift
- Personalausweis oder Reisepass
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
- Eigentumsnachweis bei erst erworbenen Fahrzeugen
- Nach Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung und Aufbietung des Kfz-Briefes ist eine Sperrfrist (mindestens zwei Wochen + ein Arbeitstag) vor der Ausstellung des Ersatzdokumentes abzuwarten.
- Eidesstattl. Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08703/9073-3412 | Annemarie.Kiendl@landkreis-landshut.de | |||
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Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiterin:
Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift
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08703/9073-3413 | Brigitte.Winner@landkreis-landshut.de | |||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift
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08703/9073-3411 | Zulassung Essenbach | zulassung@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-3411
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