Beratung von Gemeinden bei Tiefbaumaßnahmen

Die Beratung der Gemeinden umfasst auch den Abschluss der notwendigen Vereinbarungen und Verträge bezüglich Ausbaumaßnahmen.

Tiefbauabteilung des Landkreises Landshut

AdresseTiefbauabteilung des Landkreises Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
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Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung