IE-Richtlinie

Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) der Europäischen Union


Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) der EU fordert einen medienübergreifenden Ansatz zur Verhinderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung. Sie kann unter der folgenden Internetadresse eingesehen werden:
http://eur-lex.europa.eu

Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der IE-RL fallen, sind im Anhang der
4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) abschließend aufgeführt und mit einem „E“ gekennzeichnet. Die Verordnung kann im Internet beim Umweltbundesamt (UBA) unter der folgenden Adresse eingesehen werden:
http://www.gesetze-im-internet.de

Für diese Anlagen ist ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die materiellen Anforderungen für derartige Anlagen werden in einem europaweiten Procedere, dem sogenannten „Sevilla-Prozess“ erarbeitet. In diesem Prozess bestimmen Fachleute die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) für die einzelnen Anlagen. Ziel dieser BVT-Merkblätter ist es, ein integriertes Konzept zur Verfügung zu stellen, bei dem eine optimale Verminderung der Umweltverschmutzung in Luft, Wasser und Boden, für die Abfallwirtschaft, für die Energieeffizienz und für die Verhütung von Unfällen erreicht wird.

Die aktuellen BVT-Merkblätter sind beim Umweltbundesamt zusammengefasst und veröffentlicht: http://www.bvt.umweltbundesamt.de

Neben materiellen Vorgaben für den Betrieb dieser Anlagen schreibt die IE-RL auch ein Überwachungsmanagement durch die Behörden vor. Für die betroffenen Anlagen ist ein risikobasierter Überwachungsturnus zwischen 1 und 3 Jahren festzulegen. Für diese Inspektionen sind Berichte zu erstellen.

Die Inspektionsberichte für die IE-Anlagen werden im Internet veröffentlicht. Für niederbayerische IE-Anlagen finden Sie entsprechende Internetseiten bei der Regierung von Niederbayern, den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden, dem Landesamt für Umwelt und dem Bergamt Südbayern.

Aufgaben und Dienstleistungen

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy Zimmer
Gangkofer, Ludwig
08703/9073-4312 305
Kontakt
Zimmer: 305
Telefon: 08703/9073-4312
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter: IE-Richtlinie
Nösch, Anna
08703/9073-4313 304
Kontakt
Zimmer: 304
Telefon: 08703/9073-4313
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Stellvertretende Sachgebietsleiterin: IE-Richtlinie

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-4311
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.