Medizinisches Gutachterwesen
Verschiedene Kostenträger, z. B. örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger erbitten für die Gewährung von stationären und ambulanten Rehamaßnahmen eine amtsärztliche Stellungnahme, z. B. Übernahme der Kosten für eine Tagesstätte, Heim- oder Internatsunterbringung, Mutter-Kind-Kuren usw.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dr.
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0871/408-5125 | 022 | Christine.Mirlach@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
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