Schulärztliche Untersuchung
Eine schulärztliche Untersuchung, die auch eine körperliche Untersuchung umfasst, ist lt. Gesetz für diejenigen Kinder vorgesehen, für die kein Nachweis über die Vorsorgeuntersuchung U9 erbracht werden kann oder wenn die U9 versäumt wurde.
Für die Kinder, die bereits an der U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung, wenn
- sich bei der Einschulungsuntersuchung oder bei der U9 Besonderheiten ergeben haben oder
- wenn Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigeen Einschulung betehen oder
- bei medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten.
Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
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