Unterhaltsvorschuss

  • Bewilligung von Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsausfallleistungen für Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind, in unvollständigen Familien leben und vom unterhaltspflichtigen Elternteil keine bzw. keine ausreichende Unterhaltszahlung bekommen
  • Einforderung der vorgeleisteten Unterhaltszahlungen vom barunterhaltspflichtigen Elternteil, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist

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