Großraum- und/oder Schwertransporte bzw. Sonderfahrzeuge
Rechtsgrundlage:
Gemäß § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Erlaubnis und/oder § 46 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 5 StVO für die Ausnahmegenehmigung bedürfen alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen die in der Länge, Breite, Höhe und zulässigem Gesamtgewicht die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen überschreiten, einer Erlaubnis bzw. einer Ausnahmegenehmigung.
Fahrzeug-Maße:
Länge
- Einzelfahrzeug: 12,00 m (ohne Sattelanhänger)
- Sattelkraftfahrzeuge: 15,50 m / 16,50 m - Kurvenlauf eingehalten
- Züge: 18,00 m / 18,75 m
Breite
- allgemein: 2,55 m
- landwirtschaftliche Fahrzeuge: 3,00 m
- Kühlfahrzeuge 2,60 m
Höhe:
- 4,00 m
Gewicht
- je nach Anzahl der Achsen
Zuständigkeit:
Das Landratsamt Landshut ist für alle Transporte zuständig, welche im Landkreis Landshut beginnen bzw. für alle die Unternehmen, welche im Landkreis Landshut ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-2168 | 236 | Kerstin.Aschenbrenner-Eisgruber@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-2167 | 235 | Andrea.Marchl@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-2166 | 234 | Nicole.Seisenberger@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-2169 | 236 | Stephan.Wagner@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.