Absicherung von Verkehrshindernissen
Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen von Hindernissen (Baugerüst, Container, Bau- und Gerätewagen, Lagerung von Baumaterial etc.) auf der Straße, welche Auswirkungen auf das Bundes-, Staats- und Kreisstraßennetz haben, werden im Bereich des Landkreises Landshut von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Landshut ausgestellt.
Wirken sich Maßnahmen nur auf Gemeindestraßen aus, sind die Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Bearbeitungszeiten
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Anträge für Ausnahmegenehmigungen von kurzer Dauer mindestens 3 Werktage vor Beginn der Arbeiten gestellt werden müssen.
Bei Hindernissen, die sich länger auf den Straßenverkehr auswirken, ist der Antrag mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.