Verkehr mit Taxen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz.
Taxenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Beförderungsaufträge können auch während der Fahrt und am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Besonderheiten, denen der Verkehr mit Taxen unterliegt:
- Erteilung von Taxigenehmigungen nur nach Überprüfung der örtlichen Bedarfsituation und Berücksichtigung des bestehenden Taxigewerbes
- Bereithaltung nur in der Betriebssitzgemeinde
- Keine freie Fahrpreisgestaltung im Pflichtfahrgebiet ( Einhaltung der Taxitarifordnung des Landkreises Landshut)
- Beförderungspflicht
Zuständigkeit
Genehmigungen für den Taxenverkehr erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung im Sinne des Handelsrecht hat.
Vom Antragsteller vorzulegen:
Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes
- Eigenkapital: mindestens 2 250 € für das erste Fahrzeug, je weiteres Fahrzeug mindestens 1 250 € ( Nachweis durch Vorlage einer bestätigten Eigenkapitalbescheinigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen:
- Gemeinde
- Finanzamt
- Sozialversicherungsträger
- Berufsgenossenschaft
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- durch Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde anfordern)
Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung bzw. Vorlage anerkannter Diplome, Prüfungszeugnissen oder Befähigungsnachweisen.
Fahrzeugspezifische Anforderungen
- Fahrpreisanzeiger
- TÜV Gutachten über die Ausstattung des Fahrzeuges mit den für den Taxenverkehr vorbehaltenen Ausstattungsmerkmalen
Dauer der Genehmigung
Die Genehmigung wird einem Neuunternehmer für die Dauer von 2 Jahren erteilt.
Nach Verlängerung wird die Genehmigung für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
- Genehmigung für den Taxenverkehr: 110,00 €
- je weiteres Fahrzeug: 50,00 €
- Austausch von Fahrzeugen: 25,00 €
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-2168 | 236 | Kerstin.Aschenbrenner-Eisgruber@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Verkehr mit Taxen
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0871/408-2167 | 235 | Andrea.Marchl@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Verkehr mit Taxen
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0871/408-2169 | 236 | Stephan.Wagner@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Verkehr mit Taxen
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.