Verkehr mit Mietwägen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz.

Mietwagenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausübt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.

Ausnahmen und Befreiungen von der Genehmigungspflicht sind möglich, sind jedoch aufgrund der Vielfalt mit den jeweils zuständigen Sachbearbeitern abzuklären.

Zuständigkeit

Genehmigungen für den Mietwagenverkehr erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung im Sinne des Handelsrecht hat.

 

Vom Antragsteller vorzulegen:

 

Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes

  • Eigenkapital: mindestens 2 250 € für das erste Fahrzeug, je weiteres Fahrzeug mindestens 1 250 € ( Nachweis durch Vorlage einer bestätigten Eigenkapitalbescheinigung)
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen:
    - Gemeinde
    - Finanzamt
    - Sozialversicherungsträger
    - Berufsgenossenschaft

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

  • durch Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde anfordern)

Nachweis der fachlichen Eignung

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung bzw. Vorlage anerkannter Diplome, Prüfungszeugnissen oder Befähigungsnachweisen

Fahrzeugspezifische Anforderungen

  • Wegstreckenzähler
  • Alarmanlage
  • TÜV Gutachten

Dauer der Genehmigung

Die Genehmigung wird einem Unternehmer für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy Zimmer
Aschenbrenner-Eisgruber, Kerstin
0871/408-2168 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 0871/408-2168
Anschrift
84036 Landshut
Marchl, Andrea
0871/408-2167 235
Kontakt
Zimmer: 235
Telefon: 0871/408-2167
Anschrift
84036 Landshut
Wagner, Stephan
0871/408-2169 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 0871/408-2169
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: 0871/408-0
Fax: 0871/408-1001
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.