Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II/COC-Papier
- HU-Nachweis (ohne gültige HU sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle bzw. Werkstatt innerhalb des Landkreises Landshut und eines benachbarten Zulassungsbezirk möglich).
Der Eintrag der nächsten HU in der ZB I gilt ebenfalls als Nachweis.
- 12,80 €
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
0871/408-1820 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
|
Landratsamt Landshut
Kontakt