Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift
- Personalausweis oder Reisepass
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
- Eigentumsnachweis bei erst erworbenen Fahrzeugen
- Nach Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung und Aufbietung des Kfz-Briefes ist eine Sperrfrist (mindestens zwei Wochen + ein Arbeitstag) vor der Ausstellung des Ersatzdokumentes abzuwarten.
- Eidesstattl. Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €
Ansprechpartner
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08703/9073-3412 | Zul. Erg., Sch. 8 | Annemarie.Kiendl@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiterin:
Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift
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Landratsamt Landshut
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