Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland
Voraussetzungen: vorherige Zustimmung des Empfängerstaates, sicherer Transport
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der BRD in die EU (Antrag)
Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 31 Abs. 1 WaffG)
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition in die BRD /aus der BRD in die EU (Anlagen)
Anlage 1, 2 und 24 zum Antrag
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Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der BRD in die EU (Online-Verfahren)
Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 31 Abs. 1 WaffG)
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0871/408-1327 | TÜV Ergolding 106 | alicia.hartl@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
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