Waffenrecht
Aufgaben und Dienstleistungen
- Erwerb und Überlassen von Schusswaffen
- Waffenbesitzkarte, NWR-Stammdatenblätter
- Waffenschein
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Schießstätten
- Ausnahmegenehmigung zum sportlichen Schießen für Kinder
- Verbringen von Schusswaffen und Munition in die Bundesrepublik Deutschland
- Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland
- Schießerlaubnis für Gehegewild
- Aufbewahrung von Waffen und Munition
Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-3015
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten