Kaminkehrerwesen
Bezirkskaminkehrer / Aufsicht
- Aufsicht über die Bezirkskaminkehrermeister einschließlich der Bearbeitung von Beschwerden, Erteilung von Auskünften über die Kehrgebühren, Mitwirkung bei der Einteilung der Kehrbezirke durch die Regierung
Kehrgebühren / Bescheide
- Leistungsbescheide über die Entrichtung von Kehrgebühren, Beitreibung von nicht bezahlten Kehrgebühren
Kehrverpflichtung / -verweigerung
- Durchsetzung der Kehrung von Kaminen bei der Verweigerung durch Hauseigentümer
Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-3017
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.