Handwerksordnung
- Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen die Handwerksordnung (häufigste Fälle: unberechtigte Ausübung eines Handwerks, unterlassene Auskunftserteilung gegenüber der Handwerkskammer)
- Betriebsschließung nach § 16 Abs. 3 HWO
Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-3017
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.