Vollzug Masernschutzgesetz
Gemäß §20 Abs. 9 ff. Infektionsschutzgesetz
Zuständig für Kindereinrichtungen und Schulen ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter: 08703 9073-7000
Weitere Infos:
www.lgl.bayern.de
Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
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