Wohngeldstelle
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Mietzuschuss kommt dabei für die Bewohner von Mietwohnungen, Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum in Frage.
Hinweis:
Bei der Entscheidung über die Wohngeldanträge ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da es durch die Wohngeld-Plus-Reform 2023 und die Fortschreibung des Wohngelds ab 01.01.2025 zu einem sehr großen Antragsaufkommen gekommen ist und aktuell dementsprechend zu Bearbeitungsrückständen.
Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist.
Indem Sie Ihren Antrag vollständig mit den erforderlichen Unterlagen einreichen (Hinweise hierzu finden Sie unter: www.landkreis-landshut.de im Bereich Wohngeld und von nicht zwingenden notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Sollten Sie eine anderweitige Anfrage (z. B. Anforderung einer Negativbescheinigung) an die Wohngeldstelle gestellt haben, wird diese zeitnah erledigt.
Der Wohngeldantrag kann auch online eingereicht werden unter: www.landkreis-landshut.de im Bereich Wohngeld.
Bitte beachten Sie bei der Einreichung der Unterlagen per Mail, dass wir ausschließlich PDF-Formate und somit keine Fotos, Office-Dateien, Links und Internetdokumente etc. verarbeiten.
Bitte reichen Sie keine Originale ein. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, machen Sie diese bitte unbedingt als Originalunterlagen kenntlich, damit wir sie Ihnen im Anschluss an die Bearbeitung zurücksenden können. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
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Wohngeld - Mietzuschuss - Antrag
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
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Wohngeld - Mietzuschuss - Erläuterung
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
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Wohngeld - Lastenzuschuss - Antrag
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
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Wohngeld - Verdienstbescheinigung
Verdienstbescheinigung zum Antrag
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Wohngeld - Lastenzuschuss - Erläuterungen
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
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Wohngeld - Mietzuschuss - Antrag (1)
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss - Online-Verfahren
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | |
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08703/9073-5240 | Stefanie.Buron@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Wohngeldstelle
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08703/9073-5238 | Ayse.Cetinkaya@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Wohngeldstelle
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08703/9073-5237 | Katrin.Dumps@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Wohngeldstelle
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08703/9073-5213 | mona.kellerer@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Wohngeldstelle
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08703/9073-5239 | Lisa.Luginger@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Wohngeldstelle
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Wohngeldstelle
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.