Wohngeldstelle

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Mietzuschuss kommt dabei für die Bewohner von Mietwohnungen, Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum in Frage.  

Landratsamt Landshut

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Josef-Neumeier-Allee 1
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