Wohngeldstelle
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Mietzuschuss kommt dabei für die Bewohner von Mietwohnungen, Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum in Frage.
Aufgaben und Dienstleistungen
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Wohngeld - Mietzuschuss - Antrag
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
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Wohngeld - Mietzuschuss - Erläuterung
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
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Wohngeld - Lastenzuschuss - Antrag
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
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Wohngeld - Verdienstbescheinigung
Verdienstbescheinigung zum Antrag
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Wohngeld - Lastenzuschuss - Erläuterungen
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
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Wohngeld - Mietzuschuss - Antrag (1)
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss - Online-Verfahren
Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.