Wohngeldstelle

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Mietzuschuss kommt dabei für die Bewohner von Mietwohnungen, Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum in Frage.  

Landratsamt Landshut

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Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.