Bekanntmachung: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schacht-Schmelzofen der Firma BMW Group Werk 4.1 in Ergolding
Freitag, 28. Juni 2024
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Donnerstag, 27. Juni 2024
Bekanntmachung: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schacht-Schmelzofen der Firma BMW Group Werk 4.1 in Ergolding
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
(Errichtung und Betrieb eines Schacht-Schmelzofens im Bereich der Schmelzerei im Geb. 67.X durch die Firma BMW Group Werk 4.1, vertr. d. Herrn Thym, auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3410, Gemarkung Ergolding, Gemeinde Ergolding)
Das genannte Vorhaben bedarf gemäß § 16 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) sowie der Nr. 3.4.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Diese wurde beim Landratsamt Landshut beantragt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 9 der 9 BImSchV wird das beantragte Vorhaben hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen, inklusive der Angaben zur allgemeinen Vorprüfung zur UVP nach Nr. 3.5.2 (A) der Anlage 1 zum UVPG, liegen beim Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut im 3. Stock auf Zimmer Nr. 329 in der Zeit von 28.06.2024 (Freitag) bis einschließlich 29.07.2024 (Montag) während der Parteiverkehrszeiten zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass für das Landratsamt eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 0871/408-3147 erforderlich ist. Des Weiteren sind die Antragsunterlagen auch auf der Internetseite des Landkreises Landshut (https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/aktuelle-meldungen ) abrufbar. Gegen das Vorhaben können während der vorgenannten einmonatigen Auslegungsfrist sowie während des nachfolgenden Monats (letzter Tag 29.08.2024) Einwendungen schriftlich beim Landratsamt Landshut erhoben werden (Niederschriften werden nicht gefertigt).
Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden bekanntgegeben. Auf Verlangen der Einwender besteht die Möglichkeit, Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich zu machen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Für den Fall, dass ein Termin für die Erörterung etwaiger Einwendungen stattfindet, wird dies auf der Internetseite des Landkreises Landshut (https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/aktuelle-meldungen ) sowie im Amtsblatt gesondert und nach Ablauf der Einwendungsfrist bekanntgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Ermessen der Genehmigungsbehörde liegt, ob der Termin stattfindet. Sollten gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben werden, entfällt der Termin ohne weitere Ankündigung. Formgerecht erhobene Einwendungen können auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag - mit der Behandlung der Einwendungen - an die Antragstellerin und die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Der Umwelt- und Immissionsschutz am Landratsamt weist darauf hin, dass lediglich form- und fristgerecht eingegangene Einwendungen behandelt werden. Weitere Bekanntmachungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Nähere Auskünfte können bei Frau Nösch (0871/408-3107) erfragt werden.
Landshut, den 27.06.2024
Landratsamt Landshut
Sachgebiet Umwelt- und Immissionsschutz“