Führerschein-Pflichtumtausch: Nächster Stichtag naht

04. November 2022 : Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis Mitte Januar ihre Führerscheine umtauschen

Aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Stufenplans müssen bis spätestens 19. Januar 2023 die alten Führerscheine, die „berühmten Lappen“ (grau, rosa oder Führerschein aus der ehemaligen DDR) der Geburtsjahrgänge 1959-1964 umgetauscht werden. 

Wer schon einen Scheckkartenführerschein hat oder ab 1965 geboren ist, der ist vom Umtausch noch nicht betroffen. Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1952 und früher müssen ebenfalls noch nicht umgetauscht werden. Die entsprechenden Anträge und alle Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden. Mit dem unterschriebenen Antrag soll ein biometrisches Passfoto sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut geschickt werden. 

Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausgestellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei der Ausstellungsbehörde (auch wenn er in der Stadt Landshut ausgestellt wurde) eine Karteikartenabschrift anfordern um Kosten zu sparen. 

Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder 0871 408-2156 oder -2153 wenden.

(Carina Weinzierl, Pressesprecherin Landkreis Landshut)